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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

GS Service GmbH
St. Pelagibergstrasse 32
9205 Waldkirch
Schweiz
Telefon: Mobile: +41 79 728 10 10
E-Mail: info@gs-service.ch


1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verkäufe von Maschinen, Geräten, Zubehör und Ersatzteilen durch die GS-Service GmbH. Ein Kaufvertrag gilt als rechtsverbindlich abgeschlossen, sobald eine schriftliche Bestellung, eine Auftragsbestätigung oder eine vom Käufer angenommene Offerte vorliegt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die GS-Service GmbH. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von der GS-Service GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Preise
Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – netto in Schweizer Franken, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie allfälliger Transport-, Verpackungs-, Zulassungs- oder Nebenkosten. Preisänderungen des Herstellers, Rohstoffpreisschwankungen oder sonstige nach Vertragsabschluss eintretende Kostensteigerungen können weiterverrechnet werden, sofern die Lieferung mehr als zwei Monate nach Vertragsabschluss erfolgt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3. Zahlungsbedingungen / Vorauszahlung
Sämtliche Maschinen, Geräte und Zubehörteile sind vor der Übergabe, Abholung oder Auslieferung vollständig zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zahlung muss spätestens vor dem vereinbarten Übergabe- oder Liefertermin vollständig und unwiderruflich auf dem Konto der GS-Service GmbH eingegangen sein. Die GS-Service GmbH ist nicht verpflichtet, eine Maschine oder Ware herauszugeben, zu verladen, auszuliefern, zu übergeben oder deren Nutzung zu ermöglichen, solange der vollständige Rechnungsbetrag nicht eingegangen ist. Ein Zahlungsauftrag, eine Zahlungsbestätigung oder ein Zahlungsversprechen gilt nicht als Zahlungseingang. Vereinbarte Anzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung angegebenen Frist zu leisten. Der Restbetrag ist in jedem Fall vor Übergabe oder Auslieferung vollständig zu bezahlen. Die GS-Service GmbH ist berechtigt, bei fehlendem oder verspätetem Zahlungseingang den Übergabe- oder Liefertermin ohne Haftung für daraus entstehende Kosten oder Verzögerungen zu verschieben.

4. Liefer- und Leistungsfristen
Angegebene Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen erst, wenn sämtliche technischen und kaufmännischen Fragen geklärt und vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind. Verzögerungen, die nicht von der GS-Service GmbH zu vertreten sind, insbesondere Lieferverzögerungen des Herstellers, höhere Gewalt, Transportprobleme oder fehlende behördliche Freigaben, verlängern die Lieferfrist angemessen.

5. Übergabe, Abholung und Gefahrübergang
Die Übergabe oder Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Der Käufer wird über den vorgesehenen Übergabe-, Abhol- oder Liefertermin informiert. Wird eine Maschine auf Wunsch des Käufers transportiert oder versendet, gehen Nutzen und Gefahr – soweit gesetzlich zulässig mit der Übergabe an den Käufer beziehungsweise an den beauftragten Transporteur auf den Käufer über. Zusätzliche Kosten aufgrund einer vom Käufer verursachten Verzögerung können dem Käufer verrechnet werden.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem betreffenden Kaufvertrag bleibt die verkaufte Ware Eigentum der GS-Service GmbH. Soweit erforderlich und gesetzlich zulässig, ist die GS-Service GmbH berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen. Der Käufer verpflichtet sich, bei einer solchen Eintragung mitzuwirken.

7. Prüfung und Mängelanzeige
Der Käufer hat die Maschine oder Ware bei Übergabe beziehungsweise Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Abweichungen sind der GS-Service GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

8. Garantie / Gewährleistung
Für neue Maschinen gelten die schriftlich zugesicherten Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers beziehungsweise die von der GS-Service GmbH schriftlich bestätigten Garantieleistungen. Garantiearbeiten erfolgen grundsätzlich in der Werkstatt der GS-Service GmbH in 9205 Waldkirch, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Für gebrauchte Maschinen gelten die im jeweiligen Kaufvertrag oder in der Offerte ausdrücklich vereinbarten Garantie- und Gewährleistungsbedingungen.

9. Stornierung durch den Käufer
Bei einem vom Käufer zu vertretenden Rücktritt oder einer Stornierung nach Vertragsabschluss ist die GS-Service GmbH berechtigt, eine Stornogebühr von 15% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen. Bereits entstandene, nachweisbare Mehrkosten, Sonderbestellungen, Transportkosten oder vom Hersteller verrechnete Stornokosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Das Recht der GS-Service GmbH, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder einen weitergehenden nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, bleibt vorbehalten.

10. Haftung
Die Haftung der GS-Service GmbH richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn sowie Schäden aufgrund unsachgemässer Bedienung, Überlastung, mangelnder Wartung oder nicht autorisierter Veränderungen ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort ist Waldkirch, Schweiz. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand St. Gallen, Schweiz.

12. Anerkennung der AGB
Mit der schriftlichen Bestellung, der Annahme einer Offerte oder der Bezahlung einer Rechnung beziehungsweise Anzahlung bestätigt der Käufer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, gelesen und akzeptiert zu haben.

Stand: September 2026