Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GS-Service GmbH
St. Pelagiebergstr. 32
9205 Waldkirch, Schweiz

Stand: [April 2025]

 

  1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Ein Kauf- oder Werkvertrag mit der GS-Service GmbH gilt als rechtsverbindlich abgeschlossen, sobald eine schriftliche Bestellung oder ein schriftlich bestätigter Auftrag vorliegt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die GS-Service GmbH. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten als nicht vereinbart und sind unwirksam.

 

  1. Preise

Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – als Nettopreise ab Lieferwerk, ohne Verpackung und ohne Skonto oder sonstigen Nachlass.

Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung
a) gesetzlich oder kollektivvertraglich bedingte Lohnkostenerhöhungen oder
b) Materialkostenerhöhungen durch Empfehlungen offizieller Stellen, Rohstoffpreisschwankungen oder Preisänderungen der Hersteller
ein, so erhöhen sich die betroffenen Preise entsprechend, sofern zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung mehr als zwei Monate liegen.

 

  1. Leistungsausführung

Die GS-Service GmbH beginnt mit der Ausführung des Auftrags erst, wenn alle technischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen geklärt sind. Wird eine dringende Ausführung gewünscht, sind alle dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Überstunden, beschleunigte Materialbeschaffung) vom Auftraggeber zu tragen.

 

  1. Leistungsfristen

Vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungstermine verschieben sich, wenn Verzögerungen auftreten, die nicht der GS-Service GmbH zuzurechnen sind.
Ist der Auftraggeber für die Verzögerung verantwortlich, trägt er alle dadurch entstehenden Mehrkosten.
Die Fristen beginnen erst nach Inkrafttreten des Auftrags, insbesondere jedoch nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung oder Sicherstellung der Zahlung.

 

  1. Übergabe / Abnahme

Der Auftraggeber wird rechtzeitig über den Übergabetermin informiert. Bleibt er dem Übergabetermin fern, gilt die Übergabe als erfolgt und die Leistung als angenommen.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Teilzahlungen sind je nach Fortschritt der Leistungsausführung auf Verlangen zu leisten. Mahn- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Zahlungsverzug ist die GS-Service GmbH berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 6 % über dem aktuellen Bankzinssatz zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GS-Service GmbH.
Auch bei Montage auf Fahrzeuge oder stationäre Einrichtungen gelten die gelieferten Produkte nicht als fest verbundenes Zubehör, solange der Kaufpreis nicht vollständig beglichen ist.

 

  1. Stornierung durch den Auftraggeber

Bei ungerechtfertigtem Rücktritt vom Auftrag oder Widerruf durch den Auftraggeber ist die GS-Service GmbH berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 15 % des vereinbarten Preises zu verlangen.
Das Recht der GS-Service GmbH, auf Vertragserfüllung zu bestehen, bleibt davon unberührt.

 

  1. Garantieleistungen

Die Garantieleistung erfolgt in der Werkstatt der GS-Service GmbH in 9205 Waldkirch.
Ist eine Reparatur vor Ort erforderlich, wird diese nach Möglichkeit auf der Baustelle durchgeführt.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist St. Gallen, Schweiz.